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Es gilt Deutsches Recht für alle - darauf haben Sie mein Wort.
Als erfolgreicher Rechtsanwalt seit 2002 und Fachanwalt für Insolvenzrecht in Folge ist es mir besonders wichtig, Ihnen rechtlich komplexe Sachverhalte und juristische Fachausdrücke klar und verständlich zu erläutern.
Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ sowie die Fachanwaltsbezeichnung “Fachanwalt für Insolvenzrecht“ wurden mir in der Bundesrepublik Deutschland verliehen, somit gilt: Amtssprache ist Deutsch.
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